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Bundesverfassungsgericht vor Einflussnahme schützen – unnötig finden CDU und CSU! Echt jetzt?




Das Bundesverfassungsgericht stärker vor der Einflussnahme durch politische Parteien und temporäre Strömungen absichern, so lautet ein „lagerübergreifender“ Vorschlag der Ampel-Koalition. Die Gespräche, um einen Konsens für die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu erzielen, haben CDU und CSU abgebrochen.


Echt jetzt? Wie sich die Zusammensetzung von Verfassungsgerichten nach dem Gusto von Regierungsmehrheiten ändern lässt, ist in den USA, Ungarn und Polen eindrucksvoll zu beobachten. In Deutschland ist das Grundgesetz zwar vor "Anpassungen" mit einer Zweidrittelmehrheit geschützt, jedoch entspricht das Vorschlagsrecht für die Berufung und Abberufung von Verfassungsrichtern dem Parteienproporz in Bundestag und Bundesrat. Das Verfassungsgericht soll aber die Rechte der Bürger im Zweifel auch vor der eigenen Regierung verteidigen. Deshalb wäre ein zusätzlicher Schutzmechanismus sinnvoll - nicht nur im Hinblick auf die Zunahme von verfassungskritischen Parteien in Deutschland - sondern auch als Wertekorridor, durch den politische Bewegungen passen müssen, bevor sie sich zur Wahl stellen dürfen.


So geht’s! Wirtschaftlicher Abschwung, gesellschaftliche Spaltung, populistisches Ausschlachten - sobald Emotionalität nach einfachen Lösungen schreit - entsteht naives Wählerpotenzial. Deshalb darf eine Änderung von Verfassungsrang nicht leichtfertig der Stimmung im Land ausgeliefert sein. Demokratie muss politische Mehrheiten mit deren Gesetzesinitiativen aushalten, jedoch den Spielraum der Regierungsmacht von vornherein klar eingrenzen. Wenn also CDU und CSU die Einflussnahme auf das Bundesverfassungsgericht derzeit nicht für schützenswert halten, darf die Frage erlaubt sein, wie sie ohne staatspolitisches Verantwortungsgefühl jemals wieder den Kanzler stellen wollen?


 

Bildquelle: unsplash

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